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   BGH, 13.11.2012 - X ZR 14/12   

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https://dejure.org/2012,34350
BGH, 13.11.2012 - X ZR 14/12 (https://dejure.org/2012,34350)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2012 - X ZR 14/12 (https://dejure.org/2012,34350)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2012 - X ZR 14/12 (https://dejure.org/2012,34350)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 7 ff EGV 261/2004
    Ausgleichszahlungsanspruch bei Flugverspätung: Flugverspätung eines Anschlussfluges in einem Drittstaat; Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Fluges i.S.v. Art. 3 Abs. 1 VO 261/2004/EG

  • reise-recht-wiki.de

    Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 261/2004

  • rewis.io

    Ausgleichszahlungsanspruch bei Flugverspätung: Flugverspätung eines Anschlussfluges in einem Drittstaat; Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Fluges nach Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 261/2004/EG

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit für Reiseveranstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung muss für jeden Flug gesondert geprüft werden

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Keine EU-Ausgleichszahlung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung für Flugverspätungen außerhalb der EU

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Ausgleichszahlung wegen verspätetem Anschlussflug

Besprechungen u.ä.

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtslage gilt für jeden Flug gesondert - Flieger kommt verspätet - keine Entschädigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - X ZR 14/12
    Die Definition des Flugs ist daher aus Sinn und Zweck der Fluggastrechteverordnung und insbesondere derjenigen Vorschriften der Verordnung zu entwickeln, die sich dieses Begriffs bedienen (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-173/07, Slg. 2008 I-5252 = NJW 2008, 2697 = RRa 2008, 237 Rn. 28 - Emirates/Schenkel).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den weiteren Sprachfassungen der Verordnung (so bereits EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-173/07 Rn. 24 f. - Emirates/Schenkel), die zwar - etwa in der englischen oder französischen Fassung - in Art. 3 Abs. 1 selbst den Begriff des Fluges nicht erwähnen, jedoch in Art. 3 Abs. 2 auf ihn Bezug nehmen ("the flight concerned"; "le vol concerné").

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat dies dahin ausgedrückt, dass es bei einem Flug im Sinne der Verordnung im Wesentlichen um einen Luftbeförderungsvorgang handele, der in gewisser Weise eine "Einheit" dieser Beförderung darstelle, die von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt werde, das die entsprechende Flugroute festlege (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-173/07 Rn. 40 - Emirates/Schenkel).

    Eine einheitliche Buchung wirkt sich auf die Eigenständigkeit zweier Flüge nicht aus (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-173/07 Rn. 51 - Emirates/Schenkel).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass die Verordnung davon ausgehe, dass die Störungen des vorgesehenen Flugablaufs, an die die Verpflichtungen des Luftverkehrsunternehmens anknüpfen, bei einem Flug nur einmal auftreten könnten, und die Fluggäste deshalb den ihnen gewährten Schutz nur einmal in Anspruch nehmen könnten (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - C-173/07 Rn. 36 - Emirates/Schenkel); auch dazu stünde es in Widerspruch, wenn bei einer Anschlussverbindung die Verspätungen des Erst- und des Zweitfluges als zwei Verspätungen ein- und desselben Flugs gewertet würden oder die zweite Verspätung als nicht den Abflug eines einheitlichen Flugs betreffend außer Betracht gelassen werden müsste.

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - X ZR 14/12
    Eine entsprechende Ausgleichsleistung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, Slg. 2009, I-10923 = NJW 2010, 43 = RRa 2010, 93 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C-581/10 - Nelson/Lufthansa), der der Bundesgerichtshof beigetreten ist (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 95/06, NJW 2010, 2281 = RRa 2010, 93), gegenüber den Fluggästen eines verspäteten Fluges zu erbringen, wenn diese infolge der Verspätung einen erheblichen Zeitverlust bei der Ankunft an ihrem letzten Zielort erleiden (Art. 7 Abs. 1 Satz 2 FluggastrechteVO).
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - X ZR 14/12
    Eine entsprechende Ausgleichsleistung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, Slg. 2009, I-10923 = NJW 2010, 43 = RRa 2010, 93 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C-581/10 - Nelson/Lufthansa), der der Bundesgerichtshof beigetreten ist (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 95/06, NJW 2010, 2281 = RRa 2010, 93), gegenüber den Fluggästen eines verspäteten Fluges zu erbringen, wenn diese infolge der Verspätung einen erheblichen Zeitverlust bei der Ankunft an ihrem letzten Zielort erleiden (Art. 7 Abs. 1 Satz 2 FluggastrechteVO).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - X ZR 14/12
    Die Verordnung bezieht sich damit auf die (Gesamtheit der) Fluggäste eines Fluges, der von einem bestimmten Luftverkehrsunternehmen auf einer bestimmten Flugroute ausgeführt wird und mit dem die Fluggäste von einem Flughafen A zu einem Flughafen B befördert werden (BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743).
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06

    BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der

    Auszug aus BGH, 13.11.2012 - X ZR 14/12
    Eine entsprechende Ausgleichsleistung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. November 2009 - C-402/07, Slg. 2009, I-10923 = NJW 2010, 43 = RRa 2010, 93 - Sturgeon/Condor; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C-581/10 - Nelson/Lufthansa), der der Bundesgerichtshof beigetreten ist (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 95/06, NJW 2010, 2281 = RRa 2010, 93), gegenüber den Fluggästen eines verspäteten Fluges zu erbringen, wenn diese infolge der Verspätung einen erheblichen Zeitverlust bei der Ankunft an ihrem letzten Zielort erleiden (Art. 7 Abs. 1 Satz 2 FluggastrechteVO).
  • AG Nürtingen, 25.01.2013 - 46 C 1399/12

    Ausgleichsanspruch des Fluggastes bei Verspätung des Fluges: Begriff des

    Nach neuerer Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteil vom 13.11.2012, AZ: X ZR 14/12 ist von einer autonomen Bestimmung des Begriffs durch die Fluggastrechteverordnung auszugehen.
  • LG Düsseldorf, 13.12.2013 - 22 S 234/12

    Gerichtliche Überprüfung der Verneinung einer Passivliegitimation durch ein

    Der BGH hat sich dieser Rechtsprechung des EuGH angeschlossen (Urt. v. 18.02.2010, Xa ZR 95/06, NJW 2010, 2281; Urt. v. 13.11.2012, X ZR 14/12).
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